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BGH, 27.03.1952 - 4 StR 1002/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 1002/51
Bei einer Verurteilung wegen einer mehrere Strafgesetze verletzenden strafbaren Handlung darf die Mindeststrafe des milderen Gesetzes nicht unterschritten werden, weil es dem Täter nicht zum Vorteil gereichen darf, wenn er durch seine Tat nicht nur ein Strafgesetz, sondern mehrere Strafvorschriften verletzt (BGHSt 1, 152, 156) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]. - RG, 22.03.1939 - 2/1938
1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 1002/51
Dieselbe Erwägung führt zu der Notwendigkeit, auf eine Nebenstrafe zu erkennen, die nur von dem milderen Strafgesetz im Sinne des § 73 StGB zwingend vorgeschrieben ist (RGSt 73, 148). - RG, 06.01.1941 - 3 D 782/40
Gemäß dem § 265 i. Verb. m. dem § 2 StGB. ist der Brandstifter zu bestrafen, der …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 1002/51
Dass die von ihm versicherten Möbel seiner Ehefrau gehörten, ist belanglos, weil er die Versicherungssumme als Versicherungsnehmer beanspruchen kann (RGSt 75, 60).
- BGH, 11.02.1955 - 1 StR 478/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar